Unternehmensvernetzung mit Mehrwert.

Allgemeine
Vertragsbedingungen

VPN Deutschland · Unternehmensvernetzung · Sicherheit · Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Vertrags-
bedingungen.

Allgemeine Vertragsbedingungen für Kommunikationsdienste
der VPN Deutschland GmbH

Allgemeine Vertrags-
bedingungen für Kommunikations-dienste der VPN Deutschland GmbH

(vormals VPN Deutschland Ltd. & Co. KG)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich; entgegen-stehende oder von diesen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt VPN Deutschland nicht an, es sei denn, VPN Deutschland stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn VPN Deutschland in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

1.2 Ergänzend findet gegebenenfalls das Telekom-munikationsgesetz (TKG) oder andere zwingende gesetzliche Vorschriften Anwendung, auch wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wird.

1.3 Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

1.4 Der Kunde schließt mit VPN Deutschland über jeden bestellten Dienst einen Einzelvertrag ab. Insbesondere schließen die Vertragsparteien bei Corporate Network-Produkten Einzelverträge über die einzelnen VPN-Anschlüsse ab. Die Einzelverträge sind in ihrer Laufzeit und ihrem Bestand voneinander unabhängig.

1.5 VPN Deutschland teilt dem Kunden Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Allgemeinen Vertragsbedingungen, Leistungen oder Preise schriftlich mit. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, den Änderungen innerhalb eines Monats nach Zugang der Ankündigung zu widersprechen. Für den Fall, dass der Kunde nicht widerspricht, werden die Änderungen nach Ablauf der Monatsfrist wirksam. VPN Deutschland wird den Kunden bei Beginn der Widerspruchsfrist hierauf besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann VPN Deutschland den Vertrag über die betreffende Leistung innerhalb eines Monats ab Zugang des Widerspruchs außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

 

 

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Die Angebote der VPN Deutschland sind freibleibend.

2.2 An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich VPN Deutschland Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der VPN Deutschland.

 

 

3. Sonderregelungen bei Einzelverträgen über DSL basierende Anbindungen

3.1 VPN Deutschland kann die Bereitstellung der Leistung von der Abgabe einer Grundstückseigentümererklärung gemäß § 45a Telekommunikationsgesetz (TKG) abhängig machen.

3.2 Ob die im Serviceschein angegebene Datenrate eingehalten werden kann, kann VPN Deutschland erst im Zuge der Bereitstellung feststellen.

3.2.1 Bei auf SDSL basierenden Anbindungen gilt: Wenn die Datenrate nicht erbracht werden kann, informiert VPN Deutschland den Kunden unverzüglich. Die Vertragsparteien können in diesem Fall eine Datenrate vereinbaren, die erreicht werden kann oder jede der Vertragsparteien hat das Recht, von dem Vertrag über die jeweilige Anbindung zurückzutreten. Bereits geleistete Vergütungen des Kunden wird VPN Deutschland für den Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen.

3.2.2 Bei auf ADSL basierenden Anbindungen gilt: Die Geschwindigkeit bzw. Bandbreite des ADSL-Anschlusses kann bis zu 16.000 KBit/s Down- und 2800 KBit/s Upstream betragen. Hierbei handelt es sich um die theoretisch möglichen Maximalwerte. Die wirklich nutzbare Bandbreite hängt u.a. von der Qualität der genutzten Kupferleitung ab und kann deutlich von der theoretisch möglichen Maximalbandbreite abweichen.

3.2.3 Bei auf VDSL basierenden Anbindungen gilt: Die Geschwindigkeit bzw. Bandbreite des VDSL-Anschlusses kann, je nach Produkt bis zu 250 MBit/s Down- und bis zu 40 MBit/s Upstream betragen. Hierbei handelt es sich um die theoretisch möglichen Maximalwerte. Die wirklich nutzbare Bandbreite hängt u.a. von der Qualität der genutzten Kupferleitung ab und kann deutlich von der theoretisch möglichen Maximalbandbreite abweichen.

3.3 Sollte für den Installationsort keine DSL-fähige Kupferdoppelader für das jeweilige Produkt zur Verfügung stehen, kann jede der Vertragsparteien von dem Einzelvertrag über das jeweilige Produkt zurücktreten. Bereits geleistete Vergütungen des Kunden wird VPN Deutschland für den Fall des Rücktritts unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche, die allein auf dem Rücktrittsgrund beruhen, sind ausgeschlossen.

3.4 VPN Deutschland ist zur außerordentlichen Kündigung der jeweiligen Anbindung berechtigt, wenn der jeweilige Netzbetreiber die entsprechende Leitung gegenüber VPN Deutschland ohne Verschulden der VPN Deutschland kündigt.

 

 

4. Laufzeiten

4.1 Soweit im Bestellformular nichts anders geregelt ist, beträgt die Mindestlaufzeit für die einzelnen Dienste zwölf Monate. Die Mindestlaufzeiten beginnen jeweils mit der Bereitstellung des jeweiligen Dienstes. Die Laufzeit des einzelnen Dienstes verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn der Dienst nicht mit einer Frist von vier Monaten vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

4.2 Wird während der Vertragslaufzeit ein anderer Tarif vereinbart, beginnt ab dem Zeitpunkt der Änderung eine neue Mindestlaufzeit, die der ursprünglich vereinbarten entspricht. Je nach Dienst können zusätzlich einmalige Gebühren entstehen.

 

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit im Bestellformular nichts anderes geregelt ist, sind vereinbarte Pauschal- und Grundpreise monatlich im Voraus zu zahlen und am Monatsersten fällig. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.

5.2 Ist die Vergütung für Teile eines Kalendermonats oder Jahres zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

5.3 Nutzungs- und aufwandsabhängige Vergütungen sind nach erbrachter Leistung und entsprechender Rechnungsstellung fällig.

5.4 Einwendungen gegen Rechnungen muss der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach Versendung der Rechnung geltend machen.

5.5 VPN Deutschland ist berechtigt, einmalige Anschluss-gebühren im Voraus zu verlangen.

5.6 VPN Deutschland kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG) die Inanspruchnahme der Leistungen unterbinden. Der Kunde bleibt auch nach einer Sperre verpflichtet, den monatlichen Grundpreis zu zahlen.

5.7 Die Regelungen in Ziffer 5.6 sind auf Dienste, die nicht der TKG unterliegen, entsprechend anwendbar.

5.8 Kommt der Kunde

  • für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht,

in Verzug, so kann VPN Deutschland das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarif wird VPN Deutschland bei der Berechnung des Schadensersatzes von der Grundgebühr des entsprechenden Volumen-Tarifes ausgehen (soweit vorhanden).

Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn VPN Deutschland einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Schadensersatz entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass VPN Deutschland überhaupt kein Schaden entstand.

5.9 VPN Deutschland kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder ein vergleichbares Verfahren unter einer anderen Rechtsordnung eröffnet worden ist, oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder ein solcher mangels Masse abgelehnt wurde. In diesem Fall gelten die Regelungen unter Ziffer 5.8 entsprechend.

5.10 Kommt der Kunde mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug, ist VPN Deutschland berechtigt, (anstelle einer außerordentlichen Kündigung) den Dienst zu sperren. Der Kunde wird über eine Sperrung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung wird wieder aufgehoben bei Wegfall des zur Sperrung berechtigenden Grundes. Die durch die Wiederanschaltung verursachten Kosten (ca. 1-3 Netto-Monatsumsätze) können von der VPN Deutschland dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die genauen Kosten hängen vom Aufwand ab der bei der Wiederanschaltung entsteht. In der Regel sind dies jedoch nicht mehr als 3 Monatsumsätze. Die Kosten fallen zum Zeitpunkt der Wiederanschaltung an und werden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten mindern nicht evtl. ausstehende offene Forderungen. Die Wiederanschaltung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5.11 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt nicht, soweit der Kunde vorleistungspflichtig ist. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

5.12 Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte entstanden sind, es sei denn er weist nach, dass ihm die Nutzung nicht zuzurechnen ist.

5.13 Flatrate Option für Corporate Voice Services: Unabhängig von der Laufzeit aller weiteren Corporate Voice Dienste kann die Flatrate-Option von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden. Eine solche Kündigung berührt die Laufzeit und das Vertragsverhältnis der übrigen Positionen nicht. Die Flatrate-Option gilt nicht für Mehrwertdienste- und Telekommunikationsanbieter. Eine unverhältnismäßige Nutzung, ähnlich wie beim Betrieb von Call Centern oder der Vermarktung von Massenkom-munikationsdiensten ist für die Flat-Option nicht vorgesehen. Bei Verstößen ist VPN Deutschland berechtigt geführte Gespräche zu den Gebühren abzurechnen, die entstanden wären, wenn die Flatrate-Option nicht bestellt worden wäre.

 

 

6. Lieferzeit

6.1 Termine und Fristen für den Beginn von Leistungen sind für VPN Deutschland nur verbindlich, wenn VPN Deutschland die Fristen und Termine ausdrücklich als Fix-Termin schriftlich bestätigt. Alle anderen, schriftlich oder mündlich genannten Termine sind Terminplanungen.

6.2 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege eines Dritten als Vorleistung benötigt, steht die Leistungsverpflichtung von VPN Deutschland unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Leistung des Vorlieferanten, soweit VPN Deutschland mit dem Vorlieferanten unter Beachtung der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und dessen fehlende, verzögerte oder mangelhafte Leistung nicht auf einem Verschulden von VPN Deutschland beruht.

 

 

7. Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, die VPN Deutschland ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindert, wie z.B. Naturkatastrophen, Kriege, innere Unruhen Arbeitskämpfe, Leistungsausfälle oder -unterbrechungen von Zulieferern, entbinden VPN Deutschland bis zum Wegfall der höheren Gewalt im Umfang der eingetretenen Leistungsverhinderung von der Erfüllung ihrer Vertragspflichten. Darüber hinaus verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der Kunde ist in diesem Fall von seinen Vertragspflichten entsprechend befreit.

 

 

8. Haftung, Schadensersatz

8.1 VPN Deutschland gewährleistet die Einhaltung der in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen aufgeführten Leistungsmerkmale nach Maßgabe der VPN Deutschland Service Level Agreements. Soweit die vereinbarte Mindestverfügbarkeit nicht unterschritten wird, haftet VPN Deutschland nicht für Vermögensschäden, die in den ersten 24 Stunden einer Unterbrechung oder Störung des Dienstes entstehen. Etwaige Vertragsstrafen werden auf Schadensersatzansprüche des Kunden angerechnet.

8.2 VPN Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit die Pflichtverletzung in diesem Fall nicht durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland begangen wurde, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.3 VPN Deutschland haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern VPN Deutschland fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzte. Soweit die Pflichtverletzung in diesem Fall nicht durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland begangen wurde, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

8.4 VPN Deutschland trägt die Beweislast dafür, dass VPN Deutschland einen Schaden nicht verschuldete.

8.5 Gesetzliche Ansprüche des Kunden, sich vom Vertrag zu lösen, auf Minderung etc. stehen dem Kunden uneingeschränkt zu.

8.6 Die zwingenden Haftungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Für Personenschäden haftet VPN Deutschland uneingeschränkt.

8.7 Für Vermögensschäden, die verursacht werden durch Risiken, die im Bereich der Telekommunikationsdienstleistung liegen (z.B. technikbedingte Verfälschung, Verzögerung bei der Übertragung von Nachrichten oder ihres Verlustes), haftet VPN Deutschland bei Fahrlässigkeit bis zu einem Betrag von € 12.500. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung auf € 10.000.000 je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. (§ 7 44a Telekommunikationsgesetz TKG) Diese Regelungen in Ziffer 8.7 gelten nicht für Dienste, die nicht dem Anwendungsbereich der TKG unterfallen.

8.8 Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen ausgeschlossen; insoweit haftet VPN Deutschland insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden.

8.9 Soweit die Haftung der VPN Deutschland ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der VPN Deutschland.

8.10 Schadensersatzansprüche verjähren spätestens in zwei Jahren. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Personenschäden, unerlaubter Handlung oder bei Haftung wegen Vorsatzes.

8.11 VPN Deutschland nimmt keine Kontrolle der vom Kunden gespeicherten Daten und Inhalte vor. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit dieser Daten und Inhalte liegt alleine beim Kunden.

8.12 Die Haftung der VPN Deutschland für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Personenschäden oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.

 

 

9. Kostenlose Leistungen und Änderungen von Leistungen

9.1 Soweit VPN Deutschland dem Kunden kostenlose Leistungen zur Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Anspruch, soweit der Dienst für den Kunden verzichtbar und für die Nutzung der eigentlichen Leistung nicht wesentlich ist.

9.2 VPN Deutschland darf Änderungen an den vereinbarten Leistungen vornehmen, soweit dadurch der Wert und die Tauglichkeit der Leistungen für den Kunden nicht eingeschränkt werden und dem Kunden keine zusätzlichen Kosten entstehen.

 

 

10. Mitwirkungspflicht des Kunden

10.1.1 Etwaige technische Vorrichtungen mitsamt Zubehör, die in den Räumen des Kunden installiert werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.

10.1.2 Der Kunde stellt geeignete Räumlichkeiten in seinen Gebäuden, in denen Anlagen von VPN Deutschland für die Erfüllung des Vertrages installiert bzw. eingerichtet werden sollen, für die Dauer des Vertrages inklusive aller Nebenleistungen, insbesondere ausreichender Stromzufuhr, USV Anschluss, Beleuchtung, Klimatisierung sowie den ggf. erforderlichen Potentialausgleich einschließlich zugehöriger Erdung unentgeltlich zur Verfügung.

10.2 Der Kunde verschafft den Mitarbeitern der VPN Deutschland und ihren Erfüllungsgehilfen uneingeschränkten Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich der jeweilige Installationsort befindet, soweit dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

10.3 Der Kunde zeigt erkennbare Mängel und Schäden unverzüglich an (Störungsmeldung) und trifft alle Maßnahmen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen. Vor Abgabe der Störungsmeldung kommt VPN Deutschland nicht mit der Störungsbeseitigung in Verzug.

10.4 Der Kunde wird den Dienst sachgerecht nutzen und die Zugriffsmöglichkeiten auf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Er hat rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere darf er keine Informationsangebote über den Dienst anbieten, die rechtswidrig oder jugendgefährdend sind oder gegen die guten Sitten oder behördliche Verbote verstoßen oder auf solche Angebote hinweisen. VPN Deutschland ist berechtigt, den Zugriff auf Internet-Newsgroups oder Webseiten zu verhindern, die den oben genannten Inhalt haben oder auf solche Inhalte verweisen.

10.5 Der Kunde gewährleistet, dass der Dienst nicht zum unaufgeforderten Versand von Marketing-Mails verwendet wird. (sogenanntes Spamming)

10.6 Bietet der Kunde durch die Dienste eigene Inhalte im Internet an, veröffentlicht er zur Anbieterkennzeichnung seinen Namen, seine ladungsfähige Anschrift und seine Vertretungsberechtigten entsprechend §§ 6 TDG und 6 MDStV. Fehlen diese Angaben, ermächtigt der Kunde die VPN Deutschland diese Angaben Dritten zur Verfügung zu stellen, die ein berechtigtes Interesse an diesen Angaben glaubhaft machen können.

10.7 Der Kunde stellt VPN Deutschland von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die ihre Ursache in der Verletzung von Urheber-, Nutzungs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten haben, soweit die Verletzung durch den Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste verursacht wurde.

10.8 Der Kunde hat den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen. Insbesondere hat er Zugangskennungen und Passwörter geheim zu halten und vor dem Gebrauch durch unberechtigte Dritte zu schützen. Der Kunde vertritt jede Nutzung des Dienstes, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht.

10.9 Der Kunde hat VPN Deutschland innerhalb eines Monats durch Erbfall oder sonstige Rechtsnachfolge bewirkte Änderungen in der Person des Kunden und bei nicht rechtsfähigen Gesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen oder Änderungen des Namens des Kunden anzuzeigen. Ferner hat der Kunde Anschriftenänderungen anzuzeigen.

10.10 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.1 bis 10.9 genannten Pflichten, ist VPN Deutschland berechtigt, nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise verlangen. Bei Diensten mit Flatrate-Tarif wird VPN Deutschland bei der Berechnung des Schadensersatzes von der Grundgebühr des entsprechenden Volumen-Tarifes ausgehen (soweit vorhanden). Der Schadensersatzbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn VPN Deutschland einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist. Der Schadensersatz entfällt, wenn der Kunde nachweist, dass VPN Deutschland überhaupt kein Schaden entstand.

10.11 Der Kunde ist verpflichtet VPN Deutschland unverzüglich eine Rufnummernänderung und / oder eine Änderung der Anschlussart und / oder jede Änderung seiner Firma, seines Geschäftssitzes bzw. Rechnungsanschrift und seiner Rechtsform unverzüglich mitzuteilen.

10.12 Der Kunde ist verpflichtet ein Kundenkennwort, ein Passwort oder eine persönliche Identifikationsnummer (PIN) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern oder durch VPN Deutschland ändern zu lassen, wenn er Anlass zu der Vermutung hat, dass unberechtigte Dritte von dieser Kenntnis erlangt haben.

10.13 Der Kunde ist verpflichtet alle ihm bekannt werdende Umstände mitzuteilen, welche die Funktion des VPN Deutschland-Netzes beeinträchtigen können.

10.14 Bei Neuschaltungen von Internet- oder VPN-Leitungen ist eine Einmessung erforderlich, die Auskunft über die verfügbare Performance gibt. Während der erstmaligen Bereitstellung ist diese Einmessung kostenfrei.
Um ein nutzbares Ergebnis zu erhalten, ist die Mitwirkung des Kunden notwendig. Sollte diese Leitungsmessung durch Kunden abgelehnt oder verhindert werden, muss diese Einmessung bei einem späteren Supportfall kostenpflichtig nachgeholt werden. Eine nachträgliche Einmessung wird pro Leitung mit 150 Euro berechnet.

10.15 Verstößt der Kunde gegen die in Ziffer 10.4 oder 10.5 genannten Pflichten, ist VPN Deutschland berechtigt, (anstelle einer außerordentlichen Kündigung) den Dienst zu sperren. Der Kunde wird über eine Sperrung unverzüglich unterrichtet. Die Sperrung wird wieder aufgehoben bei Wegfall des zur Sperrung berechtigenden Grundes.

 

 

11. Eigentumsvorbehalt

11.1 VPN Deutschland behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist VPN Deutschland berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt (soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz anwendbar ist) kein Rücktritt vom Vertrag vor. VPN Deutschland ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden– abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

11.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unterrichtet der Kunde die VPN Deutschland unverzüglich schriftlich. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, VPN Deutschland die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

11.3 Etwaige technische Vorrichtungen mitsamt Zubehör, die in den Räumen des Kunden installiert werden, gehen nicht in das Eigentum des Kunden über.

11.4 VPN Deutschland verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der VPN Deutschland.

 

 

12. Weitergabe an Dritte

12.1 Der Kunde darf die von VPN Deutschland zu erbringenden Telekommunikationsdienste nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von VPN Deutschland an Dritte entgeltlich oder gegen sonstige Vorteile weitergeben, insbesondere weiterverkaufen.

12.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch VPN Deutschland auf Dritte übertragen.

12.3 Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG).

 

 

13. Verjährung

13.1 Bei Geschäften mit Verbrauchern:
Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten und nicht auf einem Mangel beruhen, beträgt ein Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt auch für gegen uns gerichtete mangelabhängige Ansprüche, wenn eine gebrauchte bewegliche Sache von uns verkauft wurde.

13.2 Bei Geschäften mit Unternehmern:
Die Verjährungsfrist für gegen uns gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem uns zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr. Das gilt nicht, sofern wir verpflichtet sind, die Kosten, die unser Käufer gegenüber einem Verbraucher wegen des Verkaufs einer neuen Sache zum Zweck der Nacherfüllung zu tragen hat.

 

 

14. Rückgabe

14.1 Die Rückgabe nach Vertragsende, Austausch oder Upgrade von Geräten, die Eigentum der VPN Deutschland oder von Vorlieferanten sind hat innerhalb von 4 Wochen zu erfolgen. Sind die Geräte innerhalb von vier Wochen nicht bei uns eingegangen kommt ein Kaufvertrag über den Neuanschaffungswert der Geräte zustande und VPN Deutschland wird eine entsprechende Berechnung durchführen. Später eingehende Geräte, für die bereits eine Berechnung erfolgt ist, können innerhalb von 14 Tagen gegen eine Aufwandsgebühr von 50 Euro gutgeschrieben werden. Für Geräte die später als 6 Wochen nach dem Austausch oder Vertragsende eingehen erfolgt keine Gutschrift.

 

 

15. Sonderregelungen für Kaufverträge (z.B. über Hardware)

15.1 Nicht anwendbare Regelungen
Die Regelungen in Ziffern 1.5, 3. bis 5.9, 8.1 bis 8.3, 8.7, 8.8, 8.10 und 10. finden auf Kaufverträge keine Anwendung.

 

 

16. Gerichtsstand – Erfüllungsort

16.1 Gerichtsstand ist Bad Oeynhausen (NRW) sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. VPN Deutschland ist jedoch berechtigt, auch den Sitz des Kunden als Gerichtsstand zu wählen.

16.2 Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist Bad Oeynhausen (NRW) Erfüllungsort.

 

 

17. Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Änderungen des Dienstleistungsvertrages, der Leistungsbeschreibung der Servicescheine und dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für bereits abgeschlossene Dienstleistungen und Aufträge, es sei denn, der Kunde und VPN Deutschland treffen eine andere Vereinbarung.

17.2 Soweit diese Allgemeinen Vertragsbedingungen und die in den Servicescheinen keine abweichenden Regelungen treffen, gelten die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Telekommunikationsgesetzt (TKG).

17.3 Reihenfolge der Gültigkeit der Dokumente und Vertragsinhalte ist wie folgt vereinbart.
– schriftlich vereinbarte abweichende Vereinbarungen
– Dienstleistungsvertrag
– Serviceschein inkl. Leistungsbeschreibung in der jeweils aktuellsten Version
– Service Level Vereinbarung in der jeweils aktuellsten Version
– Allgemeine Vertragsbedingungen in der jeweils aktuellsten Version

17.4 Die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und VPN Deutschland unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Normen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen.

17.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

 

 

Version 8
01.07.2018